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| Die Kantonspolizei St. Gallen hat den Gemeinderat darauf hingewiesen, dass die Strassen, welche in die Verbindungsstrasse Benken-Uznach (Ewigkeitsstrasse) einmünden, vortrittberechtigt sind. Das Erscheinungsbild der Strasse vermittelt jedoch eher den Eindruck, dass die Verbindungsstrasse Benken-Uznach vortrittsberechtigt ist. |
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Die Ewigkeitsstrasse weist eine erheblich höhere Verkehrsfrequenz auf, als die einmündenden Strassen. Um eine auf einheitliche und klare Vortrittsregelung zu erlangen, erachten es die Kantonspolizei St. Gallen sowie der Gemeinderat Kaltbrunn als zweck- und verhältnismässig, wenn allen einmündenden Strassen der Vortritt entzogen wird. Der Gemeinderat Kaltbrunn befürwortet deshalb den Antrag der Kantonspolizei St. Gallen und hat diese gebeten, die entsprechenden Massnahmen umzusetzen. |
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| Quelle: Gemeinde Kaltbrunn |
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| www.kaltbrunn.ch |
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| Ort: 8722 Kaltbrunn |
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| Datum: 22.09.2009 |
| Rubriken: Verkehrsmeldungen, Verwaltung |