Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbereich
Falls keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Betreiber einerseits und gilt für deren Dienstleistungen andererseits.
 
Vertragsabwicklung
Der Kunde erhält einen Vertrag mit den von beiden Parteien festgelegten Vereinbarungen.
 
Preisänderungen
Der Betreiber kann jederzeit die Preisliste ändern bzw. anpassen. Bei den bereits in Kraft getretenen und laufenden Verträgen gelten die vereinbarten Preise.
 
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Preisliste.
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Skontoabzug wird nicht gewährt.
 
Haftung
Der Betreiber steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung seiner Leistungen ein.
Bei Vertragsverletzungen haftet der Betreiber für den nachgewiesenen Schaden, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln verantwortlich. Insbesondere erklärt er, die Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung einzuhalten und die Lieferung von Daten, die einen unsittlichen, widerrechtlichen oder unlauteren Inhalt aufweisen, zu unterlassen.
 
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
Die Vereinbarung tritt an dem im Vertrag genannten Datum in Kraft. Der Vertrag wird auf eine festgelegte Zeit abgeschlossen, ansonsten gilt 1 Kalenderjahr. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Dies sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund höherer Gewalt, wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen Restriktionen, Ausfälle in der Datenausgabe durch Stromunterbrüche, Netzausfälle, Unterbrüche durch Revisionsarbeiten sowie anderen Störungen, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
 
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Domizil des Betreibers vereinbart. Es gilt Schweizer Recht.
 
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